von RA Brian Scheuch
Uns liegt derzeit ein Schreiben bzw. eine Berechtigungsanfrage der RC-Photo-Stock vor, das gezielt Unternehmen hinsichtlich der Lizensierung von Bildern befragt.
Nutzern erworbener Lizenzen von Stockfotos wird in einer E-Mail eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Dies begründet der Absender damit, dass Fotos ohne sogenannte IPTC-Metadaten genutzt werden.
Es wird die Übermittlung des Lizenzvertrages und eine Auskunft über den Ort und die Zeit der Verwendung der Bilder verlangt. Anschließend wird angeboten, gegen einen Preis in Höhe von mehreren Hundert Euro pro Bild die Sache abzuschließen.
In den gesamten Text sind verschiedene Rechtsquellen ohne logischen Zusammenhang eingebaut.
Die von diesem Abmahner kontaktierten Nutzer der Bilder haben in der Regel ordnungsgemäße Lizenzen für ihre Bilder erworben und diese korrekt verwendet. Unseres Wissens hat der Abmahner tatsächlich früher die Werke an einen Stockanbieter lizensiert.
Abmahnung erhalten?
Mittlerweile liegt uns eine formelle Abmahnung der RCPhotoStock vor. Die Schreiben sind daher durchaus ernst zu nehmen.
Falls auch Sie eine Abmahnung bzw. eine Berechtigungsanfrage erhalten haben, sollte keinesfalls leichtfertig Auskunft erteilt werden. Auch sollten Sie sich nicht von den verwendeten Paragrafen abschrecken lassen.
Sollten Sie wegen einer solchen Abmahnung Rechtsberatung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Sie können uns außerdem telefonisch unter 0511 374 98 150 oder per E-Mail unter kontakt@recht-im-internet.de erreichen.
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