Bild: Generiert mit Midjourney durch Joerg Heidrich
ein Beitrag von Joerg Heidrich
Das US Copyright Office hat Anfang 2023 entschieden, dass es kein Urheberrecht an Bildern gibt, die von einem KI-Generator wie Midjourney erzeugt wurden. Auch in Deutschland sind sich die Juristen einig, dass KI-generierte Inhalte nicht dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes unterliegen. Laut Paragraph 2 des Gesetzes sind nur „persönliche geistige Schöpfungen“ geschützt, nicht aber das Ergebnis eines Algorithmus.
Diese Einordnung hat eine große Auswirkung auf die Kreativbranche und das Rechtssystem. KI-generierte Inhalte können nun von jedem genutzt werden, ohne dass eine Erlaubnis oder eine Lizenz benötigt wird. Dies kann zu einem Verlust von Einkommen für Künstler, Illustratoren und Fotografen führen, die nun mit KI-generierten Werken konkurrieren müssen, die zudem noch von Jedem verwendet werden dürfen.
Diese Entscheidung hat eine gehörige Portion Anarchie in die Welt des Urheberrechts gebracht. Bisher hatte sich das Urheberrecht in den letzten zwei Jahrzehnten zu einem „Superrecht“ entwickelt, bei dem die Rechteinhaber immer mehr Macht hatten. Doch wenn KI-generierte Bilder und Texte nicht urheberrechtlich geschützt sind, kann jeder sie lizenzfrei nutzen, ohne zu fragen.
Eine weitere Frage, die sich stellt, ist, wie viel KI in einem Werk stecken darf, damit es noch urheberrechtlich geschützt ist. Dies gilt insbesondere für Texte, die mit KI-Tools bearbeitet werden. Solange es sich um eine „Feinarbeitung“ handelt, also eine nachträgliche Korrektur menschlicher Werke mit Hilfe von KI, dürfte das kein Problem sein. Wenn jedoch der Text überwiegend aus Formulierungen des Computers besteht, ist das eigene Urheberrecht verloren gegangen.
Diese Einstufung hat große Auswirkungen. KI-Inhalte sind plötzlich frei nutzbar, was bisher unvorstellbar war. Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort und die VG Bild-Kunst, die für das Einkommen der Kreativen eine wichtige Rolle spielen, stehen vor großen Problemen. Letztere vergüten nur menschliche Produkte, aber die Unterscheidung wird in der Praxis schwierig sein. Es ist fraglich, ob das jetzige System tatsächlich noch zukunftsträchtig ist.
Es deutet sich an, dass Anbieter von KI-Technik nicht einmal um Erlaubnis fragen müssen, um Texte, Grafiken oder Fotos für die Nutzung durch KI auszulesen. Vielmehr ist der Anbieter verpflichtet, einen solchen Zugriff auszuschließen. Eine praktikable Lösung muss jedoch her, die es den Kreativen ermöglicht, eine ungewollte Nutzung auszuschließen und gleichzeitig Rechtssicherheit für KI-Engines schafft.
Der § 44 des Urheberrechtsgesetzes regelt die Nutzung fremder Inhalte zum Training von KI-Generatoren und gewährt hier weitgehende Freiheiten:
Doch wie können Kreative verhindern, dass ihre Werke für die Nutzung durch KI ausgelesen werden, ohne dass sie die Nutzung durch Suchmaschinen einschränken? Hier müssen praktikable Lösungen gefunden werden, die sowohl den Kreativen als auch den Anbietern von KI-Technologie Rechtssicherheit bieten.
Insgesamt bedeutet die Entscheidung des USCO eine große Disruption für das Urheberrecht und die Kreativbranche. Es ist wichtig, dass sowohl das Rechtssystem als auch die Kreativen sich schnell auf die neuen Herausforderungen einstellen, um eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Die Mitarbeiter unserer Kanzlei sind begeisterte Nutzer der neuen Technik und wir beschäftigen uns seit längerer Zeit mit den Auswirkungen von ChatGPT & Co., auch im Rahmen von Vorträgen und Artikeln.
Wir beraten Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um die Nutzung von ChatGPT und Grafikgeneratoren wie Midjourney oder Stable Diffusion. Das gilt für Fragen des Urheberrechts ebenso wie für die Bereiche Datenschutz, Vertragsgestaltung oder Haftungsrisiken.
Wenn Sie Probleme mit dem Einsatz von KI in Ihrem Unternehmen haben oder Beratung in diesem Bereich benötigen, sprechen Sie uns gerne an! Sie können uns telefonisch unter 0511 374 98 150 oder per E-Mail unter kontakt@recht-im-internet.de erreichen.
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