Die rasante Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) führt nicht nur zu technologischen Innovationen, sondern auch zu rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Ein zentraler Konfliktpunkt ist die Vergütung für urheberrechtlich geschützte Inhalte, die für das Training von KI-Systemen genutzt werden. In diesem Kontext sorgt eine aktuelle Musterklage der GEMA gegen einen großen KI-Anbieter für Aufsehen.
Die GEMA hat am 13. November 2024 Klage gegen die amerikanische Muttergesellschaft von OpenAI, sowie gegen OpenAI Ireland, die Betreiberin des Chatbots in Europa, beim LG München erhoben. Dem KI-Unternehmen wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Songtexte deutscher Urheber unlizenziert für die Entwicklung und den Betrieb generativer KI-Systeme wie ChatGPT genutzt zu haben, ohne die Urheber der Musikwerke vergütet zu haben.
Im Kern der Vorwürfe steht die Behauptung, dass OpenAI systematisch Inhalte von Songtext-Autoren genutzt habe, wodurch bewusst Urheberrechtsverletzungen in Kauf genommen worden seien. Die GEMA fordert, dass solche Handlungen als lizenz- und vergütungspflichtig eingestuft werden und den Urhebern eine faire Entlohnung zugesprochen wird.
Eine zentrale Rechtsfrage in diesem Verfahren ist, ob die Wiedergabe von Songtexten durch einen KI-Chatbot eine „öffentliche Zugänglichmachung“ im Sinne des § 19a UrhG darstellt. Wenn dies der Fall ist, läge eine Urheberrechtsverletzung vor und OpenAI wäre verpflichtet, entsprechende Lizenzen zu erwerben.
Viele KI-Anbieter argumentieren jedoch, dass das Training ihrer Modelle unter das Recht auf Text- und Datamining gemäß § 44b UrhG fällt. Nach § 44b UrhG ist grundsätzlich das Training von KI-Systemen mit urheberrechtlich geschützten Werken erlaubt. Diese sogenannte Schrankenregelung gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und ist bei kommerzieller Nutzung umstritten. Nach § 44b Abs. 3 UrhG gilt die Ausnahme auch nur dann, wenn sich der Rechteinhaber die Nutzung nicht vorbehalten hat.
Die Klage der GEMA könnte wegweisend für die rechtliche Bewertung der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch KI-Systeme sein.
Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, da sie weitreichende Folgen für die gesamte KI-Branche haben könnte. Für Unternehmen, die KI-Modelle entwickeln oder einsetzen, wird es daher immer wichtiger, rechtliche Risiken frühzeitig zu analysieren und gegebenenfalls Lizenzverträge mit Rechteinhabern abzuschließen. Eine präventive Rechtsberatung kann helfen, Konflikte zu vermeiden und Rechtsunsicherheiten zu minimieren.
Wenn Sie Unterstützung bei rechtlichen Fragen zu KI, Urheberrecht und Lizenzierung benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Wir sind telefonisch unter 0511 374 98 150 oder per E-Mail unter kontakt@recht-im-internet.de zu erreichen.
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