Die Firmenauskunft P.U.R GmbH treibt zurzeit zahlreiche Kunden in eine Abofalle. Im Folgenden möchten wir Sie über gängige Vorgehensweisen informieren.
Die Taktik
Nach den uns vorliegenden Informationen wird sich an einer von zwei Varianten bedient: Entweder behauptet die Firmenauskunft im Rahmen eines Telefongesprächs, dass die beiden Parteien schon seit langem Geschäftspartner seien und darauf aufbauend ein zunächst vermeintlich unverbindliches Vertragsangebot stellen möchten.
Gelegentlich wird auch behauptet, dass man im Auftrag von Google anrufe und etwas wegen dem Google-Eintrag besprechen wolle. In jedem Fall wird der Sachverhalt so sehr verstrickt, dass für den angerufenen nicht mehr klar ist, was die P.U.R GmbH tatsächlich möchte. Die Telefongespräche werden in der Regel aufgezeichnet. Anschließend folgt eine Rechnung Im vierstelligen Bereich.
Das Problem
Unternehmer haben im Gegensatz zu Verbrauchern kein gesetzliches Widerrufsrecht, da von ihnen erwartet wird, dass sie einen umfassenden Rechtsüberblick haben und man sich der Rechtssicherheit wegen auf die Gültigkeit von Verträgen zwischen Handelsleuten verlassen kann.
Dennoch sind die Verträge anfechtbar, wenn eine Täuschungshandlung vorliegt, wie beispielsweise die Behauptung, man sei von Google.
Was sie tun sollten
Fall Sie bereits eine Rechnung erhalten haben, sollte im ersten Schritt geprüft werden, ob eine entsprechende Täuschungshandlung vorgelegen hat und die Verträge angefochten werden können.
Falls die Firmenauskunft Sie mit Cold-Calls bedrängen sollte, sollten Sie ausdrücklich unter Zeugen den Widerspruch in Telefonwerbung erklären.
Sollten Sie wegen einer Abofalle der Firmenauskunft P.U.R GmbH/Firmenauskunft 24 Rechtsberatung benötigen, kontaktieren Sie uns gern! Sie können uns außerdem telefonisch unter 0511 374 98 150 oder per E-Mail unter kontakt@recht-im-internet.de erreichen.
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