KI-Recht

Erste Entscheidung in Deutschland zur unternehmensinternen Nutzung von ChatGPT

Bild: Generiert mit Midjourney von Joerg Heidrich

Das Arbeitsgericht Hamburg hat in einem Fall, bei dem ein Betriebsrat eines global agierenden Medizintechnikherstellers aus Hamburg mit etwa 1600 Mitarbeitern am Stammsitz gegen die Einführung von KI-Systemen wie ChatGPT vorgehen wollte, entschieden, dass der Betriebsrat kein Mitspracherecht hat. Die Begründung dafür war, dass der Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht bereits bei einer früheren Vereinbarung über die Nutzung von Webbrowsern ausgeübt hat. Der Betriebsrat hatte im Rahmen einstweiligen Rechtsschutzes versucht, den Einsatz von ChatGPT und ähnlichen KI-Lösungen zu unterbinden, was vom Gericht als teilweise unbegründet und teilweise unzulässig abgelehnt wurde.

Das Unternehmen hatte vor, seinen Mitarbeitern generative KI als neues Werkzeug zur Verfügung zu stellen und hatte dafür zunächst den Zugang zu ChatGPT gesperrt, dann aber Richtlinien für die Nutzung dieser und ähnlicher Dienste auf seiner Intranet-Plattform veröffentlicht. Die Nutzung dieser KI-Systeme erfolgt über Webbrowser und nicht direkt auf den Unternehmenscomputern, wobei die Mitarbeiter für etwaige Kosten aufkommen müssen. Der Betriebsrat sah in der Veröffentlichung der Richtlinien eine grobe Verletzung der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte und befürchtete die Möglichkeit einer lückenlosen Überwachung der Arbeitsschritte durch den Arbeitgeber. 

Das Gericht argumentierte jedoch, dass die Nutzungsvorgaben für KI-Tools als mitbestimmungsfreies Arbeitsverhalten anzusehen sind, da der Überwachungsdruck durch den Dienstanbieter und nicht durch den Arbeitgeber entsteht. Es wurde betont, dass der Betriebsrat in Fragen der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer in der Firma mitzubestimmen hat, die Entscheidung aber spezifisch für diesen Einzelfall galt und in anderen Konstellationen anders ausfallen könnte.

Details zu der Entscheidung können Sie hier finden.

Können wir Ihnen weiterhelfen?

Falls Sie rechtliche Beratung bei der Umsetzung und Gestaltung von KI-Richtlinien haben, können Sie uns gerne ansprechen. Sie können uns telefonisch unter 0511 374 98 150 oder per E-Mail unter kontakt@recht-im-internet.de erreichen.

 

Joerg Heidrich

Recent Posts

EuGH: Arzneimittelverkauf über Amazon Marketplace nur mit ausdrücklicher Datenschutzeinwilligung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Oktober 2024 eine wegweisende Entscheidung zum Verkauf von…

2 Wochen ago

Data Act: Datenkontrolle im Wandel

Der Data Act der Europäischen Union (EU) ist bereits am 11. Januar 2024 in Kraft…

2 Monaten ago

Rechtspflichten für Cannabis Social-Clubs: Welche Vorschriften es für Anbauvereinigungen nach dem Cannabisgesetz zu beachten gilt

Bild: Generiert mit Midjourney von Joerg Heidrich Seit der Legalisierung des Cannabiskonsums durch Inkrafttreten des…

7 Monaten ago

Das EU-US Data Privacy Framework – ein neuer sicherer Hafen?

Die europäische Kommission hat am 10. Juli den Angemessenheitsbeschluss für den Datenschutzrahmen zwischen der EU…

1 Jahr ago

Bedeutung von KI-Richtlinien für Unternehmen

Bild: Generiert mit Midjourney von Joerg Heidrich Die Existenz der zahlreichen und sogar kostenlos nutzbaren…

1 Jahr ago

Grundlagenkurs: KI und Datenschutz – Was Sie auf jeden Fall beachten müssen

Mit der Veröffentlichung des Chatbots „ChatGPT“ sind KI-Dienste in den Fokus der Öffentlichkeit sowie großer…

2 Jahren ago