Die Kanzlei Waldorf Frommer ist eine der prominentesten Kanzleien in Deutschland, wenn es um das Versenden von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts geht. Gemäß den Angaben des Statistikportals “statista” haben die Rechtsanwälte der Kanzlei im Jahr 2014 mit großem Abstand die meisten Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen versendet. Auch im Jahr 2020 vertritt die Kanzlei nach wie vor viele Rechteinhaber und versendet regelmäßig Abmahnschreiben in deren Namen.
Abmahnung wegen Bildrechtsverletzungen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt unter anderem regelmäßig für die Bildagentur Image Professionals GmbH Urheberrechtsverletzungen ab. Dabei geht es stets um angeblich urheberrechtswidrige Bildverwendungen.
Die Image Professionals GmbH behauptet in ihren Abmahnungen, dass ihre Bilder zu Unrecht öffentlich zugänglich gemacht und vervielfältigt worden seien. Des Weiteren hätte es vor der Mahnung eine Berechtigungsanfrage gegeben. Diese verpflichtet, sofern denn wirklich eine gestellt wurde, im Gegensatz zu einer Abmahnung zu keinem rechtlichen Anspruch. Eine Berechtigungsanfrage soll dem Angeschriebenen lediglich die Möglichkeit geben, sich zu dem Umstand zu äußern, dass er eventuell Schutzrechte eines anderen verletzt hat.
Im Fall von Image Professionals könnte eine Urheberrechtsverletzung bereits durch Nutzung, also die Veröffentlichung von Bildnissen oder Fotografien ohne Einwilligung der Rechteinhaber, vorliegen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Image Professionals GmbH wirklich Rechteinhaberin der Bilder ist. Nur weil die entsprechenden Bilder in der Datenbank des Unternehmens aufzufinden sind, muss dies nicht bedeuten, dass ausschließlich sie über die Bildrechte verfügt. Entsprechende Nachweise müssen daher vorgelegt werden.
Die Image Professionals GmbH wird in jedem Fall behaupten, dass ihr aufgrund zahlreicher Rechtsverletzungen Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche zustünden. In der Abmahnung wird regelmäßig zunächst Auskunft bezüglich der konkreten Umstände der Bildnutzung verlangt. Diese Auskunft soll dem Abmahner dazu dienen das Ausmaß der Rechtsverletzung zu erfahren und darauf basierend seinen Schadenersatzanspruch berechnen zu können. Im Rahmen der Berechnung der Höhe des Schadensersatzes wird regelmäßig auf die sogenannte Lizenzanalogie als Berechnungsmethode zurückgegriffen. Ob und in welcher Höhe ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, weshalb eine anwaltliche Beratung empfehlenswert ist.
Wie sollte ich mich bei Abmahnungen der Image Professionals GmbH verhalten?
Neben dem obligatorischen “Ruhe bewahren” ist es zunächst ratsam zu überprüfen, ob die Vorwürfe überhaupt berechtigt sind. Als erstes sollte man schauen, ob das Werk ordnungsgemäß lizensiert worden ist und wer die entsprechenden Nutzungsrechte eingeräumt hat. Keinesfalls sollten Sie eine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben, ohne die Angelegenheit vorher durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, da diese häufig zu ihren Lasten vorformuliert sind und möglicher Weise auch gar kein Unterlassungsanspruch besteht. Durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts können Fehler vermieden werden, was Ihnen in der Regel viel Ärger ersparen wird.
Sollten Sie wegen einer Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Image Professionals GmbH Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns gern! Auf unserer Kanzlei-Webseite finden Sie weitere Informationen zu Abmahnungen.
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