Die Kanzlei Kuntze, Mayer & Beyer aus München verschickt derzeit noch immer Abmahnungen im Auftrag der AdSimple GmbH. Uns liegt ein entsprechendes Schreiben der Kanzlei vor. Die Abmahnung betrifft die Verwendung des auf der Website der AdSimple GmbH kostenlos verfügbaren Datenschutzgenerators. Konkret gerügt wird, dass der mit dem Generator erstellte Text ohne Nennung der Urheberschaft bzw. Quelle erfolgt. Der hierfür angesetzte Streitwert und die daraus resultierenden Zahlungsforderungen sind unangemessen hoch.
Die AdSimple GmbH bietet als kostenlosen Service auf ihrer Website einen sogenannten Datenschutz-Generator an, mit dem sich mit ein paar einfachen Klicks eine Datenschutzerklärung für Websites automatisch generieren lässt. Die Idee an sich ist dabei keineswegs neu und tritt mit zahlreichen anderen ähnlichen Tools in Konkurrenz. Bevor die Datenschutzerklärung automatisiert anhand von anzuklickenden Kästchen generiert wird, muss der Benutzer bestätigen, dass von Seiten der AdSimple GmbH für eventuelle Fehler keine Haftung übernommen wird und die Datenschutzerklärung nur inklusive Quellenverweis online gestellt werden darf.
Eben jener Quellenverweis wurde in dem uns vorliegenden Fall nicht getätigt. Im Zuge dessen erfolgte die Abmahnung aufgrund einer Verletzung des Urheberrechts. Konkret verletzt worden sein soll das Recht auf Anerkennung des Urhebers nach § 13 UrhG, nach welchem der Schöpfer urheberrechtlicher Werke das Recht hat, als solcher auch benannt zu werden.
Die fragliche Urheberrechtsverletzung
Hierbei liegt bereits das erste Problem vor. Handelt es sich bei einem automatisiert erstellten Text tatsächlich um ein Werk im Sinne des Urheberrechts? Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG gehören Schriftwerke grundsätzlich zu den geschützten Werken des Urheberrechts, doch dies gilt nicht per se für jedes Schriftwerk. Davon ausgenommen sind beispielsweise grundsätzlich Gesetzestexte, Verordnungen und behördliche Schreiben. Dies ist auch bei Datenschutzerklärungen problematisch, da diesen zum großen Teil auch aus der Wiedergabe des Verordnungstextes der DSGVO sowie der Definition von einzelnen Begrifflichkeiten bestehen.
Für den restlichen Teil müsste die sogenannte Schöpfungshöhe erreicht werden, um als urheberrechtliches Werk zu gelten. Die Schöpfungshöhe gilt dabei als Mindestanforderung des individuellen Ausdrucks und der Gedanken des Autors, damit diese den Schutz des Urheberrechts erhalten können. Gerade bei sehr formellen Texten und Anleitungen wird diese Schöpfungshöhe oft nicht erreicht. Bei Rechtstexten, die zum großen Teil erläuternder Natur sind, verschwimmen häufig die Grenzen, weshalb nicht immer mit letzter Bestimmtheit gesagt werden kann, ob urheberrechtlicher Schutz besteht oder nicht. Im vorliegenden Fall ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass hier durch einen Generator einzelne Textbausteine zu einem fortlaufenden Text zusammengefügt werden, was weitere Fragen bezüglich der Schöpfungshöhe aufwirft.
Schadensersatz und Unterlassung
Ein weiteres Problem stellt der maßlos überhöhte Schadensersatz dar, der von der Kanzlei Kuntze, Mayer & Beyer im Auftrag der AdSimple GmbH gefordert wird. Stolze 1.500,00 Euro Schadensersatz, 95,00 Euro für Recherchekosten sowie die Erstattung der Anwaltskosten in Höhe von 1.064,00 Euro fordert die Kanzlei im Namen ihrer Auftraggeberin.
Der Betrag von 1.500,00 Euro für ein automatisch generiertes Textdokument kann man durchaus als „sportlich“ bezeichnen und lässt sich unserer Auffassung nach nur sehr schwer rechtfertigen. Auch die veranschlagten Anwaltsgebühren sind nach unserer Auffassung deutlichüberhöhtchch.
Bei einer Abmahnung durch die Kanzlei Kuntze, Mayer & Beyer im Auftrag der AdSimple GmbH sollte die erhobene Forderung keinesfalls ohne weitere Prüfung gezahlt werden. Auch die mitübersandte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne die vorherige Konsultation eines Rechtsanwalts unterschrieben werden.
Sollten Sie eine Abmahnung im Auftrag der AdSimple GmbH erhalten haben und Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns gern! Auf unserer Kanzlei-Webseite erhalten Sie weitere Informationen zu Abmahnungen.