Die Markenrechtsreform 2019

von Dr. rer. nat. Stefanie Sandvoss, Patentanwältin

Am 14. Januar 2019 wurde das deutsche Markenrecht durch Inkrafttreten des Markenrechtsmodernisierungsgesetzes (MaMoG) novelliert und damit die EU-Markenrechtsrichtlinie 2015/2436 in Deutschland umgesetzt. Nun gilt es, sich an einige Änderungen zu gewöhnen, von denen die wichtigsten im Folgenden kurz zusammengefasst werden.

Keine grafische Darstellbarkeit mehr erforderlich

Bislang war es für die Eintragung einer Marke erforderlich, dass diese grafisch darstellbar war. Dies ist nicht länger der Fall, denn es ist nun ausreichend, wenn eine Marke eindeutig und klar bestimmbar ist. Mit dieser Lockerung der Eintragungsvoraussetzungen wird modernen Markenformen wie z.B. geräuschhaften Klangmarken und Multimediamarken der Weg in das Markenregister geöffnet.

Gewährleistungsmarken

Den Weg in das Markenregister können neuerdings auch sog. Gewährleistungsmarken finden. Dabei handelt es sich um Gütesiegel oder Prüfzeichen neutraler Zertifizierungsunternehmen. Anders als bei den übrigen Markenkategorien steht bei einer Gewährleistungsmarke nicht die Herkunftsfunktion im Vordergrund, sondern eine Garantiefunktion. Mit dieser Marke soll daher eine bestimmte Qualität von Produkten oder Dienstleistungen gekennzeichnet werden.

 

Änderungen im Widerspruchsverfahren

Im Widerspruchsverfahren gibt es neben einer höheren Widerspruchsgebühr gleich mehrere weitere Änderungen. Geschützte geografische Angaben und geschützte Ursprungsbezeichnungen stellen nun zusätzliche Widerspruchsgründe dar, und mehrere Widerspruchskennzeichen können in einem einzigen Widerspruchsverfahren geltend gemacht werden. Überdies gibt es nun ähnlich wie vor dem EUIPO bei entsprechendem Antrag beider Parteien eine „Cooling-off“-Frist für eine gütliche Einigung.

 

Verfalls- bzw. Nichtigkeitsverfahren

Das Verfahren zum Löschen einer eingetragenen Marke nach Ablauf der Widerspruchsfrist wurde in „Verfalls-“ bzw. „Nichtigkeitsverfahren“ umbenannt. Bislang ist es noch nicht möglich, im Nichtigkeitsverfahren ältere Rechte als Nichtigkeitsgrund geltend zu machen, sondern eine eingetragene Marke kann nur aufgrund sog. absoluter Schutzhindernisse angegriffen werden. Dies soll sich aber voraussichtlich im Mai 2020 ändern, sodass dann zusätzlich zu den absoluten Schutzhindernissen auch ältere Rechte, d.h. relative Schutzhindernisse, als Nichtigkeitsgrund angegeben werden können.

Schutzdauer

Auch hinsichtlich der Schutzdauer einer eingetragenen Marke ergeben sich Änderungen, denn diese endet nunmehr exakt 10 Jahre nach dem Anmeldetag, anstatt wie bislang 10 Jahre zum Ende des Monats, in dem die Marke angemeldet worden ist.

Insgesamt handelt es sich also um Änderungen, welche einen weiteren Schritt in Richtung der Harmonisierung des Markenrechts im EU-Raum bedeuten. Inwieweit der Wegfall der grafischen Darstellbarkeit sowie die Einführung der Gewährleistungsmarke das Agieren im gewerblichen Rechtsschutz beeinflussen werden, bleibt abzuwarten. Sicherlich ergeben sich hier aber interessante neue Möglichkeiten zur Positionierung ganz spezifischer Schutzansprüche. Auch die Änderungen im Widerspruchsverfahren bedürfen sicherlich einiger Beachtung bei der strategischen Beratung. Die künftige Möglichkeit der Geltendmachung relativer Schutzhindernisse im Nichtigkeitsverfahren erspart Inhabern älterer Rechte den Weg vor die Zivilgerichte bzw. bietet den Inhabern älterer Rechte eine Wahlmöglichkeit, ihre Interessen vor den Zivilgerichten oder im amtlichen Verfahren durchzusetzen. Die verbleibenden Neuerungen, die das Markenrechtsmodernisierungsgesetzes mit sich bringt, werden hingegen als von eher formaler Natur angesehen.

Zur Autorin:

Dr. Stefanie Sandvoß ist promovierte Chemikerin und Patentanwältin. Seit 2011 ist sie auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig und gründete 2015 die Patentanwaltskanzlei SANDVOSS. Seitdem betreut Dr. Sandvoß ihre Mandanten in allen IP-Fragen und unterstützt sie insbesondere bei der Erlangung von Patent- und Markenschutz.

Zur Website: http://kanzlei-sandvoss.de/