Wer in Internetforen oder sozialen Netzwerken unterwegs ist, wird hin und wieder mal auf sogenannte „Deep Fakes“ gestoßen sein: Medieninhalte jeglicher Art, die durch unterschiedlichste Techniktools verfälscht wurden. So werden Betroffenen schnell Falschaussagen angeheftet und Sachverhalte so verklärt, dass sie das Weltbild der Deep Fake Schöpfer bestätigen. Aber sind solche Fake News-Inhalte wirklich ein großes Problem?

Funktion und Reichweite von Deep Fakes

Das Überarbeiten echter Bild-, Ton- oder Videoinhalte kann recht aufwendig sein, grade wenn das Endergebnis überzeugend sein soll. Für Deep Fake-Videos muss der Macher mithilfe von Bearbeitungsprogrammen beispielsweise ein neues Gesicht als Maske über den Kopf der ursprünglichen Person ziehen. Damit dies glaubwürdig aussieht benötigt man viele Bildaufnahmen des neuen Gesichts, weshalb aufwendig produzierte Deep Fakes meistens bekannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihre Zwecke nutzen. Selbst dann fallen dem geübten Auge jedoch noch einige Dinge auf, durch die Fälschungen entlarvt werden können. Beim genauen Hinsehen erkennt man häufig, dass in den Deep-Fake Gesichtern unpassende Mimiken, nicht in die Kamera gezielte Blicke und falsche Schattenwürfe zu erkennen sind.

Somit könnte man schnell zum Schluss kommen, Deep Fakes seien gar nicht so gefährlich, zumindest so lange die daran geknüpfte Technik nicht besser wird. Tatsächlich wird der Schaden schon allein durch die Existenz und Verbreitung dieser Falschinformationen angerichtet, ganz gleich, wie echt die Fälschung wirkt. In psychologischen Fachkreisen gilt es als längst bewiesen, dass Fake News auch dann noch von vielen als wahr angesehen werden, wenn das Gegenteil längst belegt wurde. Man bezeichnet dieses Phänomen als „continued-influnence effect“. Solch eine Gefahr besteht natürlich besonders bei Deep Fakes, denn viele Menschen glauben Bildern und Videos mehr, als reinen Textinformationen. Gleichzeitig entsteht aber auch ein verstärktes Bewusstsein für kursierende Falschinformationen – was an sich positiv ist, solange nicht echte Inhalte fälschlicherweise als Fake abgestempelt werden.

Rechtliche Konsequenzen von Deep Fakes

Besonders kritisch zu betrachten ist der Umgang der Europäischen Kommission mit Deep Fakes. Mithilfe einer Verordnung „zur Festlegung Harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz“ will die Union unter anderem gewährleisten, dass „die verwendeten KI-Systeme sicher sind und die bestehenden Grundrechte und Werte“ wahren. Allerdings müsste die Kommission diese Ziele deutlich ernsthafter verfolgen, wenn sie wirklich an der verantwortungsvollen Nutzung solcher technischen Mittel interessiert ist. Die Verordnung sieht für Deep Fakes gemäß Artikel 52 Absatz 3 lediglich eine grundsätzliche Offenlegungspflicht vor. Konkret legt sich die Kommission wie folgt fest:

Artikel 52

Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme

(3) Nutzer eines KI-Systems, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten oder anderen Einrichtungen oder Ereignissen merklich ähneln und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrhaftig erscheinen würden („Deepfake“), müssen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.

Unterabsatz 1 gilt jedoch nicht, wenn die Verwendung zur Aufdeckung, Verhütung, Ermittlung und Verfolgung von Straftaten gesetzlich zugelassen oder für die Ausübung der durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierten Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Freiheit der Kunst und Wissenschaft erforderlich ist und geeignete Schutzvorkehrungen für die Rechte und Freiheiten Dritter bestehen.

Die EU drückt sich damit vor der Aufgabe, juristische Konsequenzen gegen Fake News im Netz durchzusetzen und klare Kante gegen ein immer wichtiger werdendes Problem der Diskussionskultur auf sozialen Netzwerken zu zeigen. Umso wichtiger ist es, die Verbreitung von Falschinformationen im Ernstfall strafrechtlich zu verfolgen, solange die Problematik von Deep Fakes noch beherrschbar ist – schließlich möchte kein gewöhnlicher Nutzer von sozialen Netzwerken, dass irgendwann seine Profilbilder als Deep Fakes missbraucht werden.

Können wir helfen?

Wenn Sie Probleme mit Betreibern sozialer Netzwerke haben oder datenschutzrechtliche Beratung benötigen, sprechen Sie uns gerne an! Sie können uns telefonisch unter 0511 374 98 150 oder per E-Mail unter kontakt@recht-im-internet.de erreichen.