Bild: Generiert mit Midjourney von Joerg Heidrich

Die Existenz der zahlreichen und sogar kostenlos nutzbaren Künstlichen Intelligenz wie ChatGPT, Bard oder Bing Chat hat die Arbeitswelt maßgeblich verändert. KI bietet den Beschäftigten einen Weg zur Entlastung und Vereinfachung von Arbeitsprozessen. Jedoch können und müssen grade zur rechtskonformen Nutzung der Systeme eine Reihe von Hürden und Verständnisproblemen überwunden werden. Somit stehen viele Arbeitgeber vor einem anspruchsvollen Spagat: Wie können den Mitarbeitern klare Anweisungen für den Gebrauch von KI`s gestellt werden, ohne diese zu entmutigen, überhaupt mit derartiger Software zu beruflichen Zwecken zu experimentieren und diese in ihrer täglichen Arbeit zu nutzen?

Warum und welche Leitlinien vor der betrieblichen Verwendung von ChatGPT und Co. im Unternehmen festgelegt werden sollten, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag. 

Risiken der KI-Nutzung

Um die Herausforderungen im Umgang mit ChatGPT und ähnlichen Tools im Geschäftskontext erfolgreich zu bewältigen, ist es ratsam, eine KI-Politik innerhalb der Firma zu erarbeiten und zu implementieren. Die besondere Schwierigkeit liegt darin, die Belegschaft dazu zu ermutigen, die neuen Chancen zu ergreifen, ihnen Zugriffsmöglichkeiten zu geben und sie die unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten der KI`s für Ihre Berufstätigkeit selbst entdecken zu lassen. Gleichzeitig ist es für Unternehmen unerlässlich, deutliche Anweisungen und Orientierungshilfen zu erarbeiten, die potenzielle rechtliche Gefahren reduzieren und sowohl Arbeitnehmern als auch Führungskräften ein Gefühl der rechtlichen Absicherung vermitteln. Es ist ebenfalls wichtig, das Team über mögliche Risiken zu informieren und spezifische Nutzungsweisen eindeutig zu untersagen, wenn es sich um absolute No-Gos handelt.

Erläutern Sie Ihren Angestellten deutlich, warum Leitlinien für die Verwendung von KI im Arbeitsalltag unerlässlich sind. Den meisten Nutzern ist nicht klar, dass sie für die vermeintlich kostenfreie Verwendung der Services unter Umständen mit ihren eigenen Daten bezahlen – und im betrieblichen Einsatz mit denen des Unternehmens. Für viele Angestellte klingt dies auf den ersten Blick harmlos – wie wertvoll können die herausgegebenen Daten schon sein?

Das unbedachte Eingießen von Daten in KI-Systeme durch Mitarbeiter wird jedoch grade dann zum datenschutzrechtlichen Problem, wenn dadurch personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden und Partnern oder gar Geschäftsgeheimnisse nach außen gelangen. Jegliche internen Schutzvorkehrungen bringen dem Unternehmen nichts mehr, wenn die empfindlichen Angaben unkontrolliert in KI-Datenbanken landen und von dort aus in alle möglichen, auch potentiell gefährlichen Hände kommen. Die Aussicht, dass sensible Informationen über das Unternehmen für die absehbare Zukunft im Umlauf sind, ist nicht nur aus Compliance-Sicht ein Horrorszenario für jeden Arbeitgeber.

Abgesehen von den potenziellen Risiken der Datenweitergabe durch Menschen ist nicht zu unterschätzen, welche Probleme die Ergebnisverwendung der KI mit sich bringt, selbst wenn der Nutzer alles „richtig“ gemacht hat: Denn KI ist im Gegensatz zu Menschen nicht in der Lage es zuzugeben, wenn sie keine sinnvolle Hilfe sein können. In diesen Fällen beginnen viele Programme zu halluzinieren.

Dies bedeutet, dass sie im Brustton der Überzeugung Antworten losgelöst von ihrem verfügbaren Datenpool geben, die nicht mehr auf Tatsachen und Fakten beruhen. Ungeprüft durch den Menschen können diese KI-Antworten erheblichen Schaden verursachen, da falsche Teillösungen grade in mehrstufigen Denkprozessen das Endergebnis in eine inhaltlich komplett falsche Richtung lenken.

Inhalt einer unternehmensinternen KI-Richtline

Daher sollte vor der Nutzung von KI-Systemen am Arbeitsplatz unbedingt abgesprochen werden, wie die Programme zu verwenden sind. Für einen sinnvoll ausgestalteten KI-Leitfaden sollten die nachfolgenden gedanklichen Ansätze berücksichtigt werden, die jedoch keinesfalls abschließend sind und in erster Linie der Rechtsklarheit von Mitarbeitern dienen:

  1. Zu welchen Themen darf eine KI genutzt werden? Beispielsweise können ergänzend Kennzeichnungsmöglichkeiten eingeführt werden, sodass auf den ersten Blick erkenntlich wird, dass es sich um einen KI-generierten Inhalt handelt.
  2. Wer darf KI verwenden? So besteht Klarheit für den einzelnen Angestellten, ob und mit welcher KI er sich „austoben“ darf.
  3. Welche KI`s dürfen verwendet werden? Beschränken Sie sich auf Anbieter, deren Software Sie für gut und sinnvoll für Ihr Unternehmen erachten. Diese Software sollte auch rechtlich geprüft sein, um unangenehme Überraschungen im Kleingedruckten zu vermeiden. So kann verhindert werden, dass Mitarbeiter unterschiedlichste KI benutzen, denen ständig andere Nutzungsbedingungen zugrunde liegen.
  4. Welche No-Gos gelten für die Verwendung von KI? Machen Sie deutlich, dass ein ungezügeltes Einkippen von sensiblen Daten eklatante Folgen mit sich ziehen kann.
  5. Inwiefern werden KI-Ergebnisse kontrolliert? Hier könnte ein interner Ansprechpartner für Unklarheiten oder standardmäßige Kontrollverfahren eingeführt werden.

Fazit

Die Verantwortung für rechtskonforme und etisch vertretbare Nutzung von KI bleibt letztlich beim Menschen und im Unternehmen bei der Betriebsleitung. Daher ist es unerlässlich, innerbetriebliche Maßgaben für die Verwendung festzulegen, bevor jeder Mitarbeiter stillschweigend sein eigenes Süppchen kocht. Trotz aller Tücken ist jedoch auch festzuhalten, dass der Einsatz von KI am Arbeitsplatz großes Potenzial mit sich bringt. Es gilt – wie auch sonst mit jedem neuen Schritt in Richtung Digitalisierung – den Blick für Chancen und Gefahren gleichermaßen offen zu halten. Schließlich wird auf lange Sicht der Einfluss von KI auf die Arbeitswelt ohnehin nur weiterwachsen.   

Können wir Ihnen weiterhelfen?

Falls Sie rechtliche Beratung bei der Umsetzung und Gestaltung von KI-Richtlinien haben, können Sie uns gerne ansprechen. Sie können uns telefonisch unter 0511 374 98 150 oder per E-Mail unter kontakt@recht-im-internet.de erreichen.