Update vom 04.03.2024: In unserem Arikel vom 28. Februar 2024 berichten wir über die Sammelklagen in den USA gegen die Handyspiele „State of Survival“ und „King of Avalon“ von FunPlus International AG und über Klagemöglichkeiten deutscher Nutzer in Deutschland.

Rechnungen für In-App Käufe erreichen schnell horrende Höhen, wenn der Nachwuchs unbeaufsichtigt am Smartphone spielt und dabei unerlaubt Geld für die unterschiedlichsten virtuellen Güter ausgibt. Hierüber hatten wir bereits in einem Artikel vom 23.04.2019 berichtet.

Noch immer werden die virtuellen Einkaufstouren von Kindern und Jugendlichen regelmäßig zum Problem für Eltern, die sich plötzlich hohen Rechnungsbeträgen konfrontiert sehen. Mehrmals wöchentlich erreichen uns Anrufe von Eltern, die mitunter hohe 4-stellige Kreditkartenabbuchungen erhalten haben. Wichtig für Sie als Betroffene ist, dass in vielen Fällen eine gute Chance besteht das Geld zurückzuerhalten. Was Erziehungsberechtigte zu diesem Thema wissen sollten und was man tun kann, wenn das eigene Kind Unsummen für Handyspiele ausgegeben hat, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Kann mein Kind überhaupt rechtswirksam etwas kaufen?

Gemäß § 106 BGB sind Kinder zwischen 7 und 18 Jahren nur beschränkt geschäftsfähig. Solange Eltern einem Kauf nicht zustimmen, sind diese Geschäfte zunächst einmal schwebend unwirksam. Dies bedeutet, dass der Kauf Ihres Kindes nicht endgültig „in trockenen Tüchern“ ist, bis sie ihn genehmigen. Sobald die Genehmigung des Kaufes durch Erziehungsberechtigte verweigert wird, ist das Rechtsgeschäft unwirksam.

Hat das Kind unerlaubt Geld für Inhalte von Smartphone-Spielen ausgegeben,  so sollte daher stets gegenüber dem Vertragspartner erklärt werden, dass der Kauf nicht genehmigt wird. In manchen Fällen kann bereits hierdurch eine Rechnungserstattung erreicht werden. Natürlich ist es leider aber oft nicht so einfach. Oftmals zeihen sich Appstore-Anbieter und Spielehersteller auf den Standpunkt zurück, dass man den Kauf durch entsprechende Einstellungen auf dem Endgerät oder im Account hätte verhindern können. Bei solchen „uneinsichtigen“ Unternehmen bleibt daher oft nur der Weg zum Anwalt.

Was ist unter fahrlässigem Handeln zu verstehen?

Maßgeblich für Ihre Chancen, das verspielte Geld tatsächlich wiederzusehen, ist in diesem Rahmen auch die Frage, wie Ihr Kind Zugriff auf das verwendete Zahlungsmittel erhalten hat und den Eltern ggf. fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann. Im Falle eines solchen fahrlässigen Verhaltens geht die Rechtsprechung nämlich davon aus, dass die Eltern selbst Vertragspartner der Spieleanbieter werden, auch wenn Sie den Kauf durch das Kind nicht genehmigen.

Rechtlich gesehen liegt ein fahrlässiges Verhalten vor, wenn der Betroffene nicht mit der nötigen Sorgfalt gehandelt hat, die im jeweiligen gesellschaftlichen Kontext aus Gründen des Pflichtbewusstseins wünschenswert gewesen wäre. Konkret bedeutet das für In-App Käufe durch Minderjährige, dass die Eltern nicht sorgfältig genug darauf geachtet haben, den Kindern einen Zugriff auf die Zahlungsdaten zu verwehren. Dies heißt für Erziehungsberechtigte nicht, sie hätten die Einkäufe der Kinder bereits fahrlässig zu Verschulden, nur weil diese an die Zahlungsinformationen gekommen sind. Entscheidend ist, wie „einfach“ die Minderjährigen an die Daten gelangen konnten. Stellen Sie sich also die Frage, welche Maßnahmen sie getroffen haben, damit Ihre Kinder nicht auf Ihre Zahlungsdaten zugreifen – oder ob Sie diese ungeschützt aufbewahrt haben. Ist zum Beispiel die Kreditkarte bewusst auf dem Smartphone des Nachwuchses hinterlegt worden, wirkt sich dies negativ auf Ihre Rückerstattungschancen aus. Hat hingegen der Sohn oder die Tochter heimlich die Zahlungsdaten in Erfahrung gebracht, wird man Ihnen regelmäßig kein fahrlässiges Verhalten vorwerfen können.

Umso wichtiger ist es, dass Eltern die Tragweite fahrlässigen Handelns verstehen und entsprechend vorsorgen. Dazu gehört unter anderem, dass Sie In-App Käufe oder einzelne Apps auf dem Smartphone Ihres Kindes gänzlich deaktivieren – eine Anleitung finden Sie hier – und ein eigenes Konto für Ihr Kind anlegen.

Wie gehe ich am besten vor, um mein Geld zurückerhalten?

Unabhängig von der Rechtslage sollte man stets den Versuch unternehmen um eine Rückerstattung zu bitten, da sich Spielehersteller und Appstore-Betreiber oft kulant zeigen. Des Weiteren sollten Sie zügig ihr Kreditkarteninstitut darüber informieren, dass Sie die Zahlungen nicht autorisiert haben. Bleiben all Ihre Bemühungen vergeblich, so ist der Gang zu einem spezialisierten Anwalt dringend zu empfehlen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Spieleanbieter und Appstore-Betreiber sich oftmals von einer anwaltlichen Aufforderung mehr „beeindrucken“ lassen und dementsprechend in vielen Fällen das Geld doch noch erstattet wird, nachdem eine Rückzahlung zunächst abgelehnt wurde.

Können wir Ihnen Weiterhelfen?    

Wenn auch Ihr Nachwuchs Ihnen Ärger durch digitale Einkäufe beschert hat, hilft die Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns gerne unverbindlich an unter 0511 – 37498150 oder melden Sie sich über unser Kontaktformular.